Nutzung der Traglufthalle als Wintermitgliedschaft
Jeder Spieler erhält eine Spielberechtigung gegen einen Betrag von EUR 150,00. Während der üblichen Hallenöffnungszeiten kann jeder Spielberechtige für diesen Betrag die TLH zu den Konditionen eines Mitgliedes buchen. Die Spielberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar. Die Wintermitgliedschaft und die damit vorgesehene Spielzeit erstrecken sich vom 01.10. eines Kalenderjahres bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Wintermitgliedschaft läuft automatisch aus.