Mit der Einberufung ist die Tagesordnung bekanntzugeben.
a) Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der form- und fristgerechten Einberufung der Versammlung,
b) Bericht des Abteilungsvorsitzenden
c) Entlastung des Abteilungsausschusses,
d) Genehmigung des Haushaltsvorschlag der Sparte
d) Wahlen,
e) Verschiedenes